Neue Anforderungen mit dem „Faire-Verträge-Gesetz“

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Neue Anforderungen mit dem „Faire-Verträge-Gesetz“

Am 01.03.2022 tritt das neue „Faire-Verträge-Gesetz“ in Kraft. Das neue Gesetz legt nun fest, dass sich Verträge zwar auch zukünftig noch stillschweigend verlängern dürfen, aber ab März 2022 nur noch „auf unbestimmte Zeit“ und dann mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Das heißt konkret: Ist die erste Vertragslaufzeit verstrichen, endet der Vertrag vier Wochen nach der Kündigung. Länger laufende Verträge sind trotzdem nicht verboten. Eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren ist weiterhin möglich, wenn beide Vertragsparteien das wollen. Lange Kündigungsfristen sind in Zukunft generell passé. Die Kündigungsfrist darf auch in der ersten Vertragslaufzeit höchstens einen Monat betragen, statt wie bisher drei Monate. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten in der Regel weiterhin die alten Vorschriften, eine automatische Umstellung ist nicht vorgesehen.

Für die Einhaltung der neuen Regelung haben wir eine einfache Lösung integriert. Im Vertragspool genügt ein Klick und schon werden für eine Vertragsform die Vorgaben automatisch berücksichtigt. Unter der Option „Verlängerung“ muss lediglich die Option „Unbefristeter Vertrag“ ausgewählt werden. Damit wird der Vertrag nach der Erstlaufzeit auf unbegrenzte Zeit fortgeführt und im Falle einer Kündigung, wird der Vertrag vier Wochen später beendet.

Bei Fragen und zur Einrichtung der Integration steht Ihnen natürlich unser Support über support@aidoo.de zur Verfügung.

Ihr Aidoo Team aus Dorsten.

#aidoofairbindet

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