Schon gewusst? Staatliche Förderung von Digitalisierung möglich!
Dank der überarbeiteten Überbrückungshilfe III kann die Digitalisierung Ihres Unternehmens staatlich gefördert werden!
Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich bei uns über die richtige Digitalisierungslösung für Ihr Unternehmen und lassen Sie die Förderfähigkeit von Ihrem Steuerberater prüfen!
HIER DIE WICHTIGSTEN PUNKTE ZUR FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK*
- GRUNDLAGE FÜR DIE FÖRDERUNG: Überarbeitete Überbrückungshilfe III – siehe hier
- WAS IST FÖRDERUNGSFÄHIG? Fixkosten bei Digitalisierungsinvestitionen
- WER IST ANTRAGS- UND FÖRDERBERECHTIGT? Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen in einem Monat von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat in 2019
- WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNGSHÖHE? Abhängig vom Umsatzeinbruch: Bei 30%-50% = bis zu 40% Erstattung der Fixkosten / Bei 50%-70% = bis zu 60% Erstattung der Fixkosten / Bei über 70% = bis zu 90% Erstattung der Fixkosten
- WELCHE MAXIMALE FÖRDERUNGSHÖHE GIBT ES? Angemessene Kosten in Höhe von bis zu 20.000 €
- AB WANN KÖNNEN ANTRÄGE GESTELLT WERDEN? Ab sofort/Februar 2021
- AUF WELCHEN ZEITRAUM BEZIEHT SICH DIE FÖRDERUNG? November 2020 bis Juni 2021
Für Infos und Angebote zur Aidoo Software kontaktieren Sie bitte unseren Account Manager Stefan Thiessen thiessen@aidoo.de
Wir bleiben fairbunden,
Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!
* Alle Angaben ohne Gewähr. Angaben aus „Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick“ Stand: 20.01.2020 – Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html