Wir haben mittlerweile vom Wirtschaftsministerium erfahren, dass sich dieses gegenüber dem Finanzministerium für einen Aufschub des verpflichteten Einsatzes der TSE über den 31.03.2021 hinaus einsetzt. Nach diversen Fachgesprächen in den letzten Wochen herrsche auf Fachebene der Ministerien (BMF, BMWi und BMI) im Grundsatz große Einigkeit, dass mit Blick auf cloudbasierte TSE-Lösungen über eine Übergangsfrist nach dem 31.03.2021 zu entscheiden sei, um offene Fragen klären zu können und zugleich Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu schaffen.
Es wird sich im weiteren Verlauf des März zeigen, ob eine einheitliche Bund-Länder-Regelung oder eine Verfügung der Länder erzielt werden kann. Falls nicht, wäre im Einzelfall von der Finanzverwaltung über Anträge nach §148 AO zu entscheiden. Ob es eine rechtzeitige bundeseinheitlich Regelung hierzu geben könnte, hängt allein von der politischen Billigung der mit dem Wirtschaftsministerium abzustimmenden fachlichen Vorschläge ab.
Wenn das Finanzministerium bis zum 31.03.2021 kein Moratorium in Form einer Verwaltungsanweisung erlässt, empfiehlt das Wirtschaftsministerium Anträge gem. §148 AO bei der Finanzverwaltung einzubringen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Steuerberater.
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