Corona-Test Self-Check-In 1

Schnell und sicher zum Training!

Wir helfen Ihnen, die Lockerungs-Vorgaben so effektiv wie möglich zu erfüllen: darunter zählen z. B. die Einhaltung strenger Hygieneregeln, die Vereinbarung eines persönlichen Trainingstermins “Click & Train” und die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnisses, eines Impfausweises oder der Genesenen-Bestätigung. Wir unterstützen Sie dabei, auch diese Vorgabe schnell und sicher umzusetzen – mit unserem Corona-Test Self-Check-In!

Mit unserer neuen Lösung können Ihre Mitglieder z. B. das negative Corona-Testergebnis ganz einfach im Aidoo Online Kundenportal hochladen.

Wie das genauer funktioniert? Das Mitglied macht vor dem Training einen Corona-Test und fotografiert das negative Testergebnis – oder des anderen in seinem Fall verfügbaren Dokumentes. Dieses Bild wird dann über das Aidoo Kundenportal an das Studio übermittelt, zusätzlich muss bestätigt werden, dass es sich um einen negativen COVID-19 Test handelt. Am Self-Check-In wird beim Einlass dann überprüft, ob das Dokument des Mitgliedes vorliegt und der Zutritt gewährt werden darf. Die Mitglieder müssen den Test damit auch nicht persönlich vorweisen und Sie benötigen an dieser Stelle auch kein zusätzliches Personal am Empfang. Einfach und sicher!

Der Aidoo Corona-Test Self-Check-In kann ganz einfach in der Aidoo Manage direkt eingestellt werden – die Anleitung dazu im Entwicklerblog sowie ein Webinar kommen in Kürze.

Unser Service und Unterstützung für Sie: Als Aidoo Kunde ist die neue Funktion für Sie kostenfrei einsatzbereit!

Sie möchten die vielfältigen Möglichkeiten des Aidoo Online Kundenportals kennenlernen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Account Manager Stefan Thiessen über thiessen@aidoo.de

Für weitere Infos steht Ihnen unser Support-Team über support@aidoo.de

Wir bleiben fairbunden,
Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!

Aidoo Handout – Corona-Test Self-CheckIn

#aidoofairbindet

Stefan Thiessen

Aidoo stärkt mit Stefan Thiessen den Vertrieb

Stefan Thiessen verstärkt ab dem 01.05.2021 unseren Aidoo Vertrieb. Durch seine Erfahrung in der Unternehmensberatung für Fitnessstudios und Physiotherapeuten kennt Stefan die Anforderungen an eine innovative Verwaltungs- und Managementsoftware sehr gut. Als kompetenter Ansprechpartner wird Stefan Aidoo Kunden beraten und neue Geschäftsfelder für Aidoo betreuen.

Unser Geschäftsführer Andreas Küsters freut sich über den neuen Aidoo Familienzugang: „Die fortschreitende Digitalisierung unserer Fitness- und Gesundheitsbranche bedeutet, dass wir mit allen unseren Soft- und Hardwarelösungen nah an unseren Kunden sind. Darum sind wir in der Beratung und im Vertrieb auf Verstärkung angewiesen. Mit Stefan Thiessen haben wir einen erfahrenen Vertriebskollegen gewinnen können, der unseren Wachstumskurs aktiv mitgestalten wird.“

Wir heißen Stefan herzlich willkommen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

#aidoofairbindet

Frühjahrsputz im Hause Aidoo 2

Der Frühjahrsputz hat eingehalten und unsere Onlinemodule erstrahlen teilweise im neuen Glanz.

Onlinekurskalender
In den vergangenen Tagen hat der Kurskalender einen neuen Anstrich erhalten. Aber nicht nur an der Optik haben wir gefeilt auch die Funktionalität wurde erweitert. Ab sofort kann für einen Kurs jetzt festgelegt werden, ob dieser nur für Kunden mit einer bestimmten Mitgliedschaft buchbar ist. Das Kursangebot kann so flexibel für verschiedene Mitgliedschaften angepasst und dadurch ein wichtiger Mehrwert für Ihre Mitglieder geschaffen werden.

Frühjahrsputz im Hause Aidoo 3

Onlinemitgliedschaften
Und auch die Onlineverträge erstrahlen im neuen Glanz und mit neuen Funktionen. So kann für den Verkauf der Onlinemitgliedschaften ein maximal verfügbares Kontingent vorgegeben werden. Wird das Limit erreicht, wird das Abo mit “Ausgebucht” angezeigt. 
Auch die Vertragsgestaltung ist jetzt noch flexibler. So kann der Beginn einer Mitgliedschaft auf einen bestimmten Wochentag gelegt und mit einer freien Beitragszeit zum Vertragsbeginn versehen werden.

Frühjahrsputz im Hause Aidoo 4
TSE-Zertifizierung und mögliche Fristverlängerung 5

Wir haben mittlerweile vom Wirtschaftsministerium erfahren, dass sich dieses gegenüber dem Finanzministerium für einen Aufschub des verpflichteten Einsatzes der TSE über den 31.03.2021 hinaus einsetzt. Nach diversen Fachgesprächen in den letzten Wochen herrsche auf Fachebene der Ministerien (BMF, BMWi und BMI) im Grundsatz große Einigkeit, dass mit Blick auf  cloudbasierte TSE-Lösungen über eine Übergangsfrist nach dem 31.03.2021 zu entscheiden sei, um offene Fragen klären zu können und zugleich Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen zu schaffen.

Es wird sich im weiteren Verlauf des März zeigen, ob eine einheitliche Bund-Länder-Regelung oder eine Verfügung der Länder erzielt werden kann. Falls nicht, wäre im Einzelfall von der Finanzverwaltung über Anträge nach §148 AO zu entscheiden. Ob es eine rechtzeitige bundeseinheitlich Regelung hierzu geben könnte, hängt allein von der politischen Billigung der mit dem Wirtschaftsministerium abzustimmenden fachlichen Vorschläge ab.

Wenn das Finanzministerium bis zum 31.03.2021  kein Moratorium in Form einer Verwaltungsanweisung erlässt, empfiehlt das Wirtschaftsministerium Anträge gem. §148 AO bei der Finanzverwaltung einzubringen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Steuerberater.

Wir sind im ständigen Austausch mit unserem TSE Partner A-Trust und werden Sie informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen. Sollten Sie noch keine Online TSE bei uns beauftragt haben, empfehlen wir Ihnen dringend diese zu bestellen. Hier finden Sie das Bestellformular für unser TSE-Paket

Alle vorliegenden TSE Bestellungen werden von uns selbstverständlich zur Umsetzung vorbereitet.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Account Manager über thiessen@aidoo.de gern zur Verfügung.

Wir bleiben fairbunden,

Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!

#aidoofairbindet

Aidoo Trainingszeit-Manager 6

Damit auch Sie Ihren Mitgliedern entspannt einen individuellen Trainingstermin anbieten können, haben wir die passende Lösung – der Aidoo Trainingszeitmanager.

Eröffnen Sie die Studio-Türen ganz ohne Stress und Ärger: für Sie als Betreiber und für Ihre Mitglieder. Ohne lange Warteschlangen an den Türen. Ohne Diskussionen am Check-In. Dafür stets detailliert, übersichtlich, geplant und effektiv.

Teilen Sie Ihre Öffnungszeiten individuell, flexibel in Trainingsslots & Pausenzeiten für eine Flächen-/Gerätekontrolle ein und erfassen diese in unserer Software.

Ihre Mitglieder können diese Zeiten zum einen über unsere Online-Buchung direkt selbst buchen, so entspannt ins Studio fahren und trainieren. Oder auch offline direkt bei Ihnen im Studio am Check-In oder per Telefon.

Die Buchung der Trainingszeit kann dabei unterschiedlich begrenzt und gesteuert werden, zum Beispiel auf:

  • Eine maximale Mitgliederzahl pro Trainingsslot
  • Eine maximale Anzahl an Buchungen pro Mitglied pro Tag
  • Eine maximale Anzahl an Buchung pro Mitglied pro Woche
  • Eine bestimmte Anzahl für online und offline Buchungen

Mit den Buchungen stellen Sie sicher, dass der Zugang auf die Fläche sowohl mit und ohne Mitarbeiter am Check-In auch gesteuert, kontrolliert und geregelt läuft.

​​​​​​​Damit steht dem “Click & Train” im Studio nichts im Wege – starten Sie durch!

In unserer Mediathek gibt es sogar bereits ein Video zum Aidoo TZM – Zugangsdaten anfragen über mediathek@aidoo.de

Weitere Infos und Angebote über unseren Account Manager Stefan Thiessen thiessen@aidoo.de

Wir bleiben fairbunden,
Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!

#aidoofairbindet

Aidoo Software Sonderaktion für Neukunden - Jetzt starten, erst in 12 Monaten bezahlen! 7

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit der Förderung und Bezuschussung von Digitalisierungsinvestitionen mit der Überbrückungshilfe III*!

Aidoo Software unterstützt dabei Ihren Neustart – jetzt profitieren und erst in 12 Monaten bezahlen!

Mit unserem Angebot starten Sie digital neu durch: verknüpfen Sie heute Ihre Unternehmensbereiche mit der richtigen Anwendungs- und Systemsoftware und sparen Sie 12 Monate Software-Gebühren.

Weitere Informationen zu unserem Digitalisierungsangebot für bis zum 31.03.2021 erhalten Sie bei unserem Account Manager Stefan Thiessen über thiessen@aidoo.de

Jetzt starke Kundenbeziehungen mit Aidoo Software aufbauen!

Wir bleiben fairbunden,
Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!

#aidoofairbindet

*  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Schon gewusst? Staatliche Förderung von Digitalisierung möglich! 8

Dank der überarbeiteten Überbrückungshilfe III kann die Digitalisierung Ihres Unternehmens staatlich gefördert werden!

Nutzen Sie die Gelegenheit, informieren Sie sich bei uns über die richtige Digitalisierungslösung für Ihr Unternehmen und lassen Sie die Förderfähigkeit von Ihrem Steuerberater prüfen!

HIER DIE WICHTIGSTEN PUNKTE ZUR FÖRDERUNG IM ÜBERBLICK*

  • GRUNDLAGE FÜR DIE FÖRDERUNG: Überarbeitete Überbrückungshilfe III – siehe hier
  • WAS IST FÖRDERUNGSFÄHIG? Fixkosten bei Digitalisierungsinvestitionen
  • WER IST ANTRAGS- UND FÖRDERBERECHTIGT? Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen in einem Monat von mind. 30% im Vergleich zum Referenzmonat in 2019
  • WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNGSHÖHE? Abhängig vom Umsatzeinbruch: Bei 30%-50% = bis zu 40% Erstattung der Fixkosten / Bei 50%-70% = bis zu 60% Erstattung der Fixkosten / Bei über 70%  = bis zu 90% Erstattung der Fixkosten
  • WELCHE MAXIMALE FÖRDERUNGSHÖHE GIBT ES? Angemessene Kosten in Höhe von bis zu 20.000 €
  • AB WANN KÖNNEN ANTRÄGE GESTELLT WERDEN? Ab sofort/Februar 2021
  • AUF WELCHEN ZEITRAUM BEZIEHT SICH DIE FÖRDERUNG? November 2020 bis Juni 2021

Für Infos und Angebote zur Aidoo Software kontaktieren Sie bitte unseren Account Manager Stefan Thiessen thiessen@aidoo.de

Wir bleiben fairbunden,
Ihr Aidoo-Team aus Dorsten!

#aidoofairbindet

* Alle Angaben ohne Gewähr. Angaben aus “Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III – Überblick” Stand: 20.01.2020 – Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Jede Stimme zählt 9

#gesundheitbrauchtfitness

Petition für die Wiedereröffnung von Fitnessstudios.

 

 

Special Auto-Rücklastschriften 10

Ganz gleich, was gerade passiert, mit unseren Lösungen bleiben Ihre Arbeitsabläufe in jeder Situation professionell und effektiv …

Sie möchten:

  • Die Widersprüche, Rücklastschriften und Überweisungen Ihrer Mitglieder schneller erfassen?
  • Viele Mitglieder auf einmal automatisiert und nicht einzeln bearbeiten?
  • Zeit sparen, einen besseren Überblick behalten und Fehlerquellen minimieren?

Mit den Auto-Rücklastschriften lässt sich diese nicht sehr beliebte Arbeit automatisieren – mit bis zu 80% Zeitersparnis!

#aidoofairbindet

#software #fitness #gesundheit

Aidoo Special Kompensationsabfrage 11

Die Wünsche der Mitglieder für einen Ausgleich im Anschluss der Studio-Schließung sind natürlich unterschiedlich.

Einige möchten einen Gutschein für Verzehr oder Vertrag, andere möchten Sie einfach weiter unterstützen oder ein Handtuch geschenkt bekommen.

Diese Wünsche möchten Sie berücksichtigen und für Ihr Studio bestimmte Kompensationsmöglichkeiten anbieten, aber sicherlich möchten Sie nicht jeden Kunden einzeln kontaktieren und abfragen müssen.

Nutzen Sie dafür die neue Befragungs-Option im Aidoo Online Kundenportal: individualisierbar, zeitsparend und nah am Mitglied! Legen Sie in der Aidoo Manage die von Ihnen festgelegten Artikel fest, mit oder ohne Bild und/oder Beschreibungstext. Sobald sich Ihr Mitglied im Kundenportal einloggt, kann er in Ihrer Abfrage seine Wunsch-Kompensation auswählen und speichern.

Vor der Wiedereröffnung können Sie die Kundenliste mit der kompletten Kompensationsauswahl einfach generieren und weiterverarbeiten – fertig.

#aidoofairbindet

#software #fitness #gesundheit

Aidoo Corona-Kompensation 11_2020